Trauungen

Samstag, 1. Juni 2024 um 14 Uhr, christ.-kath. Kirche Laufen, Trauung von R. Frick und D. Ceretti

 

Wohin du gehst, dahin gehe auch ich.

Und wo du bleibst, da bleibe auch ich.

Dein Volk ist mein Volk und dein Gott

ist mein Gott.   Ruth 1,16

 

Und hier noch der traditionelle Text, um sich eine Übersicht über kirchliches Heiraten zu verschaffen:

 

Heiraten? Heiraten! Weil das Leben zu zweit in der Ehe nochmals anders ist als zuvor. Ausser man lebt schon lange zusammen. Aber auch vielleicht dann...

 

Hochzeitsmessen versprechen, den Hochzeitstag zum schönsten Tag des Lebens zu machen. Alles Picobello zu seinem Preis. Das bedeutet oft Stress und ist eigentlich eine seelische Überforderung. Sagen Sie sich doch einfach: Der Hochzeitstag soll ein ganz schöner Tag werden. Ob alles gestimmt hat, sieht man sowieso erst im Nachhinein. 

 

Gerade eine reformierte Trauung bietet die Möglichkeit, auch im schlichten Rahmen zu heiraten und nicht alles zu müssen, was Trends für nötig halten. Es ist Ihre Hochzeit. Ihre Beziehung und Gemeinsamkeit im Lichte Gottes sollen im Vordergrund stehen. Dieses Licht "im Angesichte Gottes" ist ihr Glamour.

 

Für diejenigen, die noch mehr lesen wollen:

 

Zum kirchlichen Rahmen Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft der Braut oder des Bräutigams in der Evangelisch-Reformierten Kirche und eine Bescheinigung über die erfolgte zivile Trauung (zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung). Bei der kirchlichen Trauung sagen zwei Menschen "Ja" zu einander und bitten um Gottes Segen für ihre Liebe und den gemeinsamen Lebensweg.

 

Sie haben die Möglichkeit, eigene Gestaltungsvorschläge zu machen. Wenden Sie sich für eine Trauung frühzeitig an das Pfarramt Ihrer Kirchgemeinde und vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorbereitungsgespräch. Legen Sie den Termin Ihrer kirchlichen Trauung erst fest, wenn Sie die Zusage des Pfarramtes haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Trauung in einer anderen Kirche als derjenigen Ihrer Kirchgemeinde stattfinden soll. Die Mitwirkung des Brautpaares und weiterer Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes ist willkommen.

 

Für die musikalische Begleitung des Hochzeitsgottesdienstes steht der Organist / die Organistin zur Verfügung. Es ist aber auch möglich, dass das Brautpaar weitere Musiker hinzuzieht oder die gesamte musikalische Gestaltung in Absprache mit dem Pfarramt selber organisiert. Der Blumenschmuck wird vom Brautpaar organisiert und muss allenfalls den Regeln der betreffenden Kirche entsprechen.

 

Trauungen von Paaren verschiedener Konfession sind jederzeit möglich. Sofern einer der beiden Partner der Römisch-Katholischen Kirche angehört, kann sich dieser eine sogenannte "Formdispens" ausstellen lassen. Diese ist beim katholischen Pfarramt erhältlich. Der Formdispens ist jedoch keine Vorbedingung für eine reformierte Trauung. Er sichert lediglich die Gültigkeit der vollzogenen Hochzeit bei der röm.-kath. Kirche ab, sofern dies gewünscht ist (mit Blick auf eine mögliche Scheidung zu späterem Zeitpunkt zu bedenken). 

 

In der Reformierten Kirche des Kantons Solothurn findet die kirchliche Trauung in der Regel in einer Kirche* statt (Ausnahmen: auf jeden Fall in Absprache mit dem Pfarrer/der Pfarrerin). Falls die Trauung in Ihrer Kirchgemeinde stattfindet, fallen keine Kosten an. Die Überreichung eines Trinkgeldes an Sigristin / Sigrist und Organistin / Organist ist Ihrem Ermessen überlassen. Die Benutzung einer Kirche in einer anderen Kirchgemeinde ist in der Regel kostenpflichtig. Kontakt: Pfarramt: 061 781 12 50.

 

* Gemäss Kirchenordnung ist der Pfarrer / die Pfarrerin nicht verpflichtet, eine kirchliche Trauung draussen, d.h. ausserhalb der Kirche (als Gebäude), durchzuführen. Man bedenke das Wetter und die Gehmöglichkeiten z.B. von älteren Gästen oder von Gästen mit Rollstuhl oder Gehhilfen.

 

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